
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
gültig ab 02.11.2021
I Vertragsabschluss, Preise, Mindestauftragswert
1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der LGH Leuchten-
Großhandel GmbH&Co.KG (“Verkaufsbedingungen”) gelten für alle Angebote der
LGH Leuchten-Großhandel GmbH&Co.KG („LGH“), alle Annahmen und
Auftragsbestätigungen von Kundenbestellungen durch die LGH und alle Kaufverträge
(„Verträge“) über Lieferungen und Leistungen (“Produkte”) der LGH, auch für
zukünftige Geschäfte, sofern und soweit die LGH nicht anderen Bedingungen
ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob Dokumente, in denen der Käufer auf
seine Einkaufsbedingungen verweist, vor oder nach Dokumenten der LGH, die diese
Verkaufsbedingungen enthalten oder darauf Bezug nehmen, eingereicht werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht für Verkäufe an den Käufer durch die
LGH und sind für die LGH in keiner Weise verbindlich.
3. Angebote der LGH behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des angegebenen
Zeitraums. Wird kein Zeitraum genannt, bleiben Angebote für einen Zeitraum von
dreißig (30) Tagen ab Angebotsdatum gültig. Angebote der LGH können jedoch
jederzeit vor Eingang der Annahme des Käufers widerrufen werden.
4. Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Die
Abgabe von Angeboten verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten
erst dann als von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung
vorliegt. Dies gilt auch für Bestellungen an unsere Vertretungen. Die in der
Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich für die Dauer von 4 Monaten ab
Datum der jeweiligen Auftragsbestätigung.
5. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen
und Gewichtsangaben sind nur soweit verbindlich, als sie ausdrücklich so bezeichnet
sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die LGH
Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Zu Angeboten gehörende Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der
Auftrag der LGH nicht erteilt wird.
6. Bei Annullierung oder Mengenreduzierung von Aufträgen behalten wir uns
vor, Sondervereinbarungen oder Rabatte zu stornieren und für bereits gelieferte Ware
eine Nachbelastung der Differenz zur jeweils gültigen Nettopreisliste vorzunehmen.
7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in
allen Angeboten, Bestätigungen und Verträgen in EUR und ab Werk (jeweils gültige
Fassung der INCOTERMS). „Werk“ versteht sich als Lager der LGH oder ein anderer
von der LGH genannter Betrieb. Die Preise verstehen sich vor Steuern, Zöllen und allen
ähnlichen und zukünftigen Abgaben, die für die Produkte gelten. Steuern, Zölle und
Abgaben, die die LGH abzuführen hat oder vereinnahmen kann, werden ggf. auf den
Warenpreis aufgeschlagen und sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis zu
zahlen. Eine anteilige Erhöhung der Preise für den Fall, dass nach Vertragsabschluss die
Preise für Rohstoffe oder die Löhne steigen, bleibt vorbehalten.8. Abbildungen und Angaben über Maße und Gewichte in Katalogen und
Prospekten unserer Lieferanten sind nach bestem Wissen erstellt; es bleibt jedoch der
Irrtum vorbehalten – für Angaben in unseren Verkaufsunterlagen gilt gleiches.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
9. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen, Katalogen und Prospekten gelten
für anschlussfertig verdrahtete Leuchten für Betriebsspannungen 230 V 50 Hz und für
eine Umgebungstemperatur von max. 30°C. Leuchten mit hiervon abweichenden
Spannungen, Umgebungstemperaturen und Frequenzen können jedoch geliefert werden.
Hierzu ist ein gesondertes Angebot erforderlich.
II Zahlung, Zinsen, Aufrechnung und Zurückbehalt
1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet die LGH dem Käufer
die zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS
gültigen Preise. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist dreißig
(30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Zahlungen sind an die von der LGH
angegebene Adresse zu leisten. Werden Teillieferungen vorgenommen, kann jede
Teillieferung gesondert berechnet werden und ist bei Fälligkeit der jeweiligen Rechnung
zu bezahlen. Skonto wird nicht gewährt, sofern die LGH dem nicht schriftlich
zugestimmt hat.
2. Alle Lieferungen von der LGH erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Käufer
nach Ansicht der LGH kreditwürdig ist. Ist die LGH der Ansicht, dass die
wirtschaftliche Lage des Käufers die Herstellung bzw. die Lieferung der Produkte zu
den vorstehenden Bedingungen nicht rechtfertigt, kann die LGH Vorkasse oder eine
Anzahlung verlangen bzw. andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die
Lieferung festlegen. Die LGH ist in diesem Fall ferner berechtigt, Warenkredite,
Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu
verzögern oder vollständig einzustellen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag voll und
unwiderruflich verfügen können.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist die LGH
berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen
geleistet sind. Die LGH ist weiterhin berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle
anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig
einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher
Rechte und Ansprüche der LGH.
5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet, es sei denn, die LGH weist einen höheren
oder der Käufer einen niedrigeren Schaden der LGH nach.
III Lieferung, Versand, Verzögerung
1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk. Alle
Kosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Bestimmungsort werden separat in
Rechnung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Transport.
2. Express- oder Eilsendungen werden nur auf Weisung des Bestellers ausgeführt,
sofern dieser die vollen Kosten dafür übernimmt.3. Waren werden grundsätzlich in vollständigen Verpackungseinheiten versandt.
Für Anbruchmengen wird eine zusätzliche Pauschale von EUR 3,00 pro angebrochene
Verpackungseinheit berechnet.
Bis zu einem Warenbestellwert von EUR 500,00 wird zusätzlich eine Versand- und
Verpackungsgebühr nach Maßen und Gewicht erhoben.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, reisen alle Sendungen, auch in Länder
außerhalb der EU, auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Ware unser Werk oder Lager verlässt. Soweit nichts anderes vereinbart
wurde, gilt für Bestellungen ins Ausland die Klausel „ab Werk“ (EXW) im Sinne der
jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS als vereinbart.
5. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung nachträglich durch
Beschaffungs-, Fabrikations-, oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten
– behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörung, Rohmaterialengpass,
Qualitätsmangel, Änderung der Rohmaterialbeschaffenheit, Streik, Aussperrung,
Personalmangel sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt und Gründe, die außerhalb
unseres Willens liegen und einer Fristeinhaltung nachweislich entgegenstehen, so
verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur
zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
6. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind
wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum
Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
7. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt ebenso zu branchenüblichen Mehr- oder
Minderlieferungen von bis zu 10% des Auftragsvolumens.
8. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen, auch wenn
sie unwesentliche Mängel aufweisen. Teillieferungen sind zulässig.
9. Lieferungen ins Ausland sind zu folgenden Bedingungen steuerfrei:
a) für Kunden aus dem innereuropäischen Ausland: Angabe einer gültigen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Abgabe eines gültigen
Verbringungsnachweises (Gelangensbestätigung) nach erfolgter Lieferung
b) für Kunden aus Drittländern: Nachweis der erfolgten Ausfuhr (z.B. durch
Ausgangsvermerk auf der Ausfuhrerklärung)
10. GDV-Sanktionsklausel 2020
Soweit die LGH den Warentransport versichert, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass
Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der
Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
IV AUSFUHR- UND EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN
1. Ist eine gesetzliche Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung von einer Regierung
und/oder einer staatlichen Behörde Voraussetzung für die Lieferung oder ist die
Lieferung anderweitig beschränkt oder verboten aufgrund von gesetzlichen Einfuhr –
oder Ausfuhrregelungen, ist die LGH berechtigt, die Erfüllung ihrer
Lieferverpflichtungen und den Anspruch des Käufers auf die Lieferung so lange zu
suspendieren, bis die Genehmigung erteilt oder die Beschränkung bzw. das Verbot
aufgehoben ist. Die LGH ist in diesem Fall auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen
bzw. zurückzutreten, ohne deswegen dem Käufer gegenüber zu haften. Ist eine
Erklärung des Endkunden erforderlich, wird die LGH den Käufer unverzüglich davon
unterrichten. In diesem Fall hat der Käufer diese Erklärung auf erstes schriftliches
Anfordern bereitzustellen. Ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, hat der Käufer der
LGH dies unverzüglich mitzuteilen und die Genehmigung an die LGH weiterzuleiten,
sobald sie vorliegt. Durch die Annahme des Angebots, durch Vertragsabschluß bzw.
durch Annahme der Produkte versichert der Käufer, dass er keine Geschäfte mit diesen
Produkten bzw. der diesbezüglichen Dokumentation in Verletzung gesetzlicher
Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen betreiben wird.
V Warenrücknahme
1. Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch bestellter Ware ist
ausgeschlossen. Wenn wir uns im Einzelfall dennoch mit vorheriger schriftlicher
Bestätigung mit einer Rücknahme einverstanden erklären, ist die Ware frachtfrei und auf
Gefahr des Bestellers an unseren Betriebssitz anzuliefern. Grundsätzlich werden nur
originalverpackte Kartoneinheiten gutgeschrieben.
2. Es wird eine Kostenpauschale von 20% bei der Gutschrifterstellung in Abzug
gebracht. Sind zusätzliche Aufwendungen, wie z.B. Instandsetzung oder Umverpackung
nötig, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Nicht gängige und überalterte
Lagerware sowie Sonderanfertigungen und Sonderstempelungen sind von einer
Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des
Bestellers.
VI Eigentumsvorbehalt
1. Die Produkte bleiben im Eigentum der LGH bis zur Bezahlung sämtlicher,
auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem
Käufer und der LGH. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Umtausch gelieferten Produkte.
2. Im Falle einer Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der
Vorbehaltsware im Sinne von §§ 947, 948 und 950 BGB mit anderen, nicht der LGH
gehörenden Sachen, steht der LGH ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer zum Wert der
übrigen verarbeiteten bzw. verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder
Verbindung zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für die LGH.
3. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen
seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Für diesen Fall tritt der
Käufer schon jetzt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
(Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der
entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an die LGH ab.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht der
LGH gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nurin Höhe des Betrages, den die LGH dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware
berechnet hat.
4. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein
Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine
Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an die LGH ab. Die
Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer.
5. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an die LGH abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur
mit schriftlicher Zustimmung der LGH zulässig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug
oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat der
Käufer auf Verlangen der LGH die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu
benachrichtigen, der LGH alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu
übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer der LGH
gegebenenfalls Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.
6. Bei Vorliegen der in Punkt VI.5 Satz 3 genannten Umstände hat der Käufer der
LGH Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und
der LGH eine genaue Aufstellung der Erzeugnisse zu übersenden, diese auszusondern
und nach erfolgtem Rücktritt an die LGH herauszugeben.
7. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung der LGH um
mehr als 20 %, wird die LGH insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des
Käufers freigeben.
8. Der Käufer hat der LGH den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an
die LGH abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und die LGH in jeder
Weise bei der Intervention zu unterstützen.
9. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der
Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und
Lagerung der Produkte gemachten Verwendungen trägt der Käufer.
10. Für den Fall, dass über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren
eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch
nicht vollständig bezahlt ist, ist die LGH berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
VII Gewährleistung, Rücktritt
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner
Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
3. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen
ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Der Besteller hat die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Rüge.4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch
wegen des Mangels zu.
5. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,
wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Als vereinbarte Beschaffenheit für von uns gelieferte Leuchtmittel gelten die in
unserem Katalog oder sonstigen Produktbeschreibungen, ausgenommen die
Warenverpackungen, angegebenen Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung von uns stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Waren dar. Die Angabe der mittleren Lebensdauer bedeutet,
dass mindestens 50% der Leuchtmittel einer Verpackungseinheit bei Einhaltung der
Nennspannung, bei üblichem Schaltverhalten und bei üblicher Brenndauer pro Tag die
für einen Leuchtmitteltyp angegebene mittlere Lebensdauer erreichen.
7. Unabhängig von der mittleren Lebensdauer ist die Gewährleistung auf einen
Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung begrenzt. Bei Leuchtmitteln, für die wir in
unserem Katalog oder sonstigen Produktbeschreibungen ausgenommen
Warenverpackung eine längere mittlere Lebensdauer als 12 Monate angeben, gilt diese
als vereinbarte Beschaffenheit, jedoch ist die Gewährleistung für diese Leuchtmittel auf
24 Monate ab Lieferung beschränkt.
8. Erhält der Besteller von uns eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch
nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht.
9. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, geben wir dem
Besteller keine Garantien im Rechtssinne.
VIII Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
1. Wird von uns oder dem Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung
unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist
die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Besteller
berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich dieser
Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der
Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen
Betrieb genommen werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die
genannte Grenze in Höhe von 10 v.H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Punkt III.5, die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich
verändern oder auf unseren Bereich erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen
angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von
diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der
Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann,
wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.IX Datenspeicherung
1. Personenbezogene Daten werden zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs per EDV verarbeitet und gespeichert. Im Sinne §§ 33, 34.1 und 43.4
BDSG wird der Besteller hiermit in Kenntnis gesetzt. Eine weitere Benachrichtigung
durch uns erfolgt nicht.
X Vertraulichkeit
1. Dem Käufer ist bewusst, dass alle ihm von der LGH bzw. ihren verbundenen
Unternehmen überlassenen technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten
vertrauliche Informationen von der LGH bzw. ihren verbundenen Unternehmen
darstellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben und darf sie
ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und gemäß dem nach diesen Bedingungen
vorgesehenen Erwerb verwenden.
XI Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen deutschem Recht. Die
Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem
Vertrag zunächst durch Gespräche und Verhandlungen gütlich beizulegen. Alle
Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können einschließlich Wechsel- und
Urkundenprozessen, werden ausschließlich von den Münchener Gerichten in
Deutschland entschieden, mit der Maßgabe, dass die LGH auch berechtigt ist, den
Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Das Recht der LGH bzw. des Käufers auf
Unterlassung zu klagen und Rechtschutz durch gerichtliche Verfügungen zu ersuchen
oder Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei
durchzusetzen, wird davon nicht berührt.
XII Vertragsverletzungen und Kündigung
1. Unbeschadet anderer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche kann die LGH
den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung
kündigen oder davon zurücktreten, ohne gegenüber dem Käufer zu haften, wenn:
a) der Käufer eine vertragliche Verpflichtung verletzt;
b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder ein
Sanierungs-, Liquidierungs- oder Auflösungsverfahren eingeleitet wird. Dies gilt
sowohl im Falle eines durch den Käufer selbst eingeleiteten und freiwilligen
Verfahrens als auch im Falle eines Zwangsverfahrens und auch wenn ein Insolvenz-
oder Zwangsverwalter bestellt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des
Käufers vorgenommen wird.
2. Beim Eintreten vorgenannter Umstände sind alle nach diesem Vertrag zu
leistenden Zahlungen sofort fällig.
3. Bei Kündigung, Rücktritt oder Ablauf eines Vertrags bleiben die
Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Dauer des Vertrags hinaus
gelten sollen, weiterhin wirksam.XIII Sonstiges
1. Ist eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder
undurchsetzbar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, eines Gesetzes oder einer
staatlichen Verfügung, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wird
eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen rechtskräftig für unwirksam oder
undurchsetzbar erklärt, entfällt sie als Teil dieser Verkaufsbedingungen. Die übrigen
Bestimmungen bleiben jedoch voll wirksam. Die unwirksame oder undurchsetzbare
Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen
Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Liegt in der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertragsverhältnisses jedoch eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage, ist
der Vertrag nach § 313 BGB anzupassen.
3. Wird ein Anspruch nicht oder verspätet geltend gemacht, so gilt dies nicht als
Verzicht auf diesen Anspruch. Wird ein Anspruch einmal oder nur teilweise geltend
gemacht, wird die weitere Geltendmachung des Anspruchs oder eines anderen
vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchs nicht dadurch ausgeschlossen.
Wir verstehen uns nicht nur als Hersteller, sondern als zuverlässiger Partner für langfristige Lichtlösungen – technisch stark, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert.

Forschung & Innovation
Wir entwickeln innovative, energieeffiziente Elektroniklösungen mit Fokus auf Smart Lighting, und UV – Technologie, wie unsere UV -Master zur Vitamin – D Bildung bei Tieren. Durch enge Partnerschaften mit Forschung und Industrie sichern wir nachhaltige, zukunftsorientierte Produkte mit hoher Praxistauglichkeit.

Zukunftsperspektive
Auch in Zukunft setzen wir auf durchdachte, nachhaltige Lichtlösungen, die höchste technische Standards erfüllen. Unser Ziel ist es, unser Produktsortiment kontinuierlich zu erweitern, energieeffiziente Technologien zu fördern und unsere Kunden mit maßgeschneiderten Lösungen und exzellentem Service zu begleiten – zuverlässig, partnerschaftlich und immer einen Schritt voraus.
KONTAKT
Adresse
Mühlen Straße 10, 85576, Grafing bei München, Deutschland
info@lgh-licht.de
Telefon
(+49) (0) 8092 / 8507940
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