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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

gültig ab 02.11.2021

I Vertragsabschluss, Preise, Mindestauftragswert

1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der LGH Leuchten-

Großhandel GmbH&Co.KG (“Verkaufsbedingungen”) gelten für alle Angebote der

LGH Leuchten-Großhandel GmbH&Co.KG („LGH“), alle Annahmen und

Auftragsbestätigungen von Kundenbestellungen durch die LGH und alle Kaufverträge

(„Verträge“) über Lieferungen und Leistungen (“Produkte”) der LGH, auch für

zukünftige Geschäfte, sofern und soweit die LGH nicht anderen Bedingungen

ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

Sie werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob Dokumente, in denen der Käufer auf

seine Einkaufsbedingungen verweist, vor oder nach Dokumenten der LGH, die diese

Verkaufsbedingungen enthalten oder darauf Bezug nehmen, eingereicht werden.

Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht für Verkäufe an den Käufer durch die

LGH und sind für die LGH in keiner Weise verbindlich.

3. Angebote der LGH behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des angegebenen

Zeitraums. Wird kein Zeitraum genannt, bleiben Angebote für einen Zeitraum von

dreißig (30) Tagen ab Angebotsdatum gültig. Angebote der LGH können jedoch

jederzeit vor Eingang der Annahme des Käufers widerrufen werden.

4. Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Die

Abgabe von Angeboten verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten

erst dann als von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung

vorliegt. Dies gilt auch für Bestellungen an unsere Vertretungen. Die in der

Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich für die Dauer von 4 Monaten ab

Datum der jeweiligen Auftragsbestätigung.

5. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen

und Gewichtsangaben sind nur soweit verbindlich, als sie ausdrücklich so bezeichnet

sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die LGH

Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Zu Angeboten gehörende Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der

Auftrag der LGH nicht erteilt wird.

6. Bei Annullierung oder Mengenreduzierung von Aufträgen behalten wir uns

vor, Sondervereinbarungen oder Rabatte zu stornieren und für bereits gelieferte Ware

eine Nachbelastung der Differenz zur jeweils gültigen Nettopreisliste vorzunehmen.

7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in

allen Angeboten, Bestätigungen und Verträgen in EUR und ab Werk (jeweils gültige

Fassung der INCOTERMS). „Werk“ versteht sich als Lager der LGH oder ein anderer

von der LGH genannter Betrieb. Die Preise verstehen sich vor Steuern, Zöllen und allen

ähnlichen und zukünftigen Abgaben, die für die Produkte gelten. Steuern, Zölle und

Abgaben, die die LGH abzuführen hat oder vereinnahmen kann, werden ggf. auf den

Warenpreis aufgeschlagen und sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis zu

zahlen. Eine anteilige Erhöhung der Preise für den Fall, dass nach Vertragsabschluss die

Preise für Rohstoffe oder die Löhne steigen, bleibt vorbehalten.8. Abbildungen und Angaben über Maße und Gewichte in Katalogen und

Prospekten unserer Lieferanten sind nach bestem Wissen erstellt; es bleibt jedoch der

Irrtum vorbehalten – für Angaben in unseren Verkaufsunterlagen gilt gleiches.

Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

9. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen, Katalogen und Prospekten gelten

für anschlussfertig verdrahtete Leuchten für Betriebsspannungen 230 V 50 Hz und für

eine Umgebungstemperatur von max. 30°C. Leuchten mit hiervon abweichenden

Spannungen, Umgebungstemperaturen und Frequenzen können jedoch geliefert werden.

Hierzu ist ein gesondertes Angebot erforderlich.

II Zahlung, Zinsen, Aufrechnung und Zurückbehalt

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet die LGH dem Käufer

die zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS

gültigen Preise. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist dreißig

(30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Zahlungen sind an die von der LGH

angegebene Adresse zu leisten. Werden Teillieferungen vorgenommen, kann jede

Teillieferung gesondert berechnet werden und ist bei Fälligkeit der jeweiligen Rechnung

zu bezahlen. Skonto wird nicht gewährt, sofern die LGH dem nicht schriftlich

zugestimmt hat.

2. Alle Lieferungen von der LGH erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Käufer

nach Ansicht der LGH kreditwürdig ist. Ist die LGH der Ansicht, dass die

wirtschaftliche Lage des Käufers die Herstellung bzw. die Lieferung der Produkte zu

den vorstehenden Bedingungen nicht rechtfertigt, kann die LGH Vorkasse oder eine

Anzahlung verlangen bzw. andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die

Lieferung festlegen. Die LGH ist in diesem Fall ferner berechtigt, Warenkredite,

Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu

verzögern oder vollständig einzustellen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag voll und

unwiderruflich verfügen können.

4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist die LGH

berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen

geleistet sind. Die LGH ist weiterhin berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle

anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig

einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher

Rechte und Ansprüche der LGH.

5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem

jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet, es sei denn, die LGH weist einen höheren

oder der Käufer einen niedrigeren Schaden der LGH nach.

III Lieferung, Versand, Verzögerung

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk. Alle

Kosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Bestimmungsort werden separat in

Rechnung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Transport.

2. Express- oder Eilsendungen werden nur auf Weisung des Bestellers ausgeführt,

sofern dieser die vollen Kosten dafür übernimmt.3. Waren werden grundsätzlich in vollständigen Verpackungseinheiten versandt.

Für Anbruchmengen wird eine zusätzliche Pauschale von EUR 3,00 pro angebrochene

Verpackungseinheit berechnet.

Bis zu einem Warenbestellwert von EUR 500,00 wird zusätzlich eine Versand- und

Verpackungsgebühr nach Maßen und Gewicht erhoben.

4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, reisen alle Sendungen, auch in Länder

außerhalb der EU, auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über,

sobald die Ware unser Werk oder Lager verlässt. Soweit nichts anderes vereinbart

wurde, gilt für Bestellungen ins Ausland die Klausel „ab Werk“ (EXW) im Sinne der

jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS als vereinbart.

5. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung nachträglich durch

Beschaffungs-, Fabrikations-, oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten

– behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörung, Rohmaterialengpass,

Qualitätsmangel, Änderung der Rohmaterialbeschaffenheit, Streik, Aussperrung,

Personalmangel sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt und Gründe, die außerhalb

unseres Willens liegen und einer Fristeinhaltung nachweislich entgegenstehen, so

verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur

zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu

erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.

6. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind

wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum

Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

7. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt ebenso zu branchenüblichen Mehr- oder

Minderlieferungen von bis zu 10% des Auftragsvolumens.

8. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen, auch wenn

sie unwesentliche Mängel aufweisen. Teillieferungen sind zulässig.

9. Lieferungen ins Ausland sind zu folgenden Bedingungen steuerfrei:

a) für Kunden aus dem innereuropäischen Ausland: Angabe einer gültigen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Abgabe eines gültigen

Verbringungsnachweises (Gelangensbestätigung) nach erfolgter Lieferung

b) für Kunden aus Drittländern: Nachweis der erfolgten Ausfuhr (z.B. durch

Ausgangsvermerk auf der Ausfuhrerklärung)

10. GDV-Sanktionsklausel 2020

Soweit die LGH den Warentransport versichert, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass

Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien

direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der

Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der

Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der

Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

IV AUSFUHR- UND EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN

1. Ist eine gesetzliche Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung von einer Regierung

und/oder einer staatlichen Behörde Voraussetzung für die Lieferung oder ist die

Lieferung anderweitig beschränkt oder verboten aufgrund von gesetzlichen Einfuhr –

oder Ausfuhrregelungen, ist die LGH berechtigt, die Erfüllung ihrer

Lieferverpflichtungen und den Anspruch des Käufers auf die Lieferung so lange zu

suspendieren, bis die Genehmigung erteilt oder die Beschränkung bzw. das Verbot

aufgehoben ist. Die LGH ist in diesem Fall auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen

bzw. zurückzutreten, ohne deswegen dem Käufer gegenüber zu haften. Ist eine

Erklärung des Endkunden erforderlich, wird die LGH den Käufer unverzüglich davon

unterrichten. In diesem Fall hat der Käufer diese Erklärung auf erstes schriftliches

Anfordern bereitzustellen. Ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, hat der Käufer der

LGH dies unverzüglich mitzuteilen und die Genehmigung an die LGH weiterzuleiten,

sobald sie vorliegt. Durch die Annahme des Angebots, durch Vertragsabschluß bzw.

durch Annahme der Produkte versichert der Käufer, dass er keine Geschäfte mit diesen

Produkten bzw. der diesbezüglichen Dokumentation in Verletzung gesetzlicher

Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen betreiben wird.

V Warenrücknahme

1. Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch bestellter Ware ist

ausgeschlossen. Wenn wir uns im Einzelfall dennoch mit vorheriger schriftlicher

Bestätigung mit einer Rücknahme einverstanden erklären, ist die Ware frachtfrei und auf

Gefahr des Bestellers an unseren Betriebssitz anzuliefern. Grundsätzlich werden nur

originalverpackte Kartoneinheiten gutgeschrieben.

2. Es wird eine Kostenpauschale von 20% bei der Gutschrifterstellung in Abzug

gebracht. Sind zusätzliche Aufwendungen, wie z.B. Instandsetzung oder Umverpackung

nötig, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Nicht gängige und überalterte

Lagerware sowie Sonderanfertigungen und Sonderstempelungen sind von einer

Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des

Bestellers.

VI Eigentumsvorbehalt

1. Die Produkte bleiben im Eigentum der LGH bis zur Bezahlung sämtlicher,

auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem

Käufer und der LGH. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch

Umtausch gelieferten Produkte.

2. Im Falle einer Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der

Vorbehaltsware im Sinne von §§ 947, 948 und 950 BGB mit anderen, nicht der LGH

gehörenden Sachen, steht der LGH ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im

Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer zum Wert der

übrigen verarbeiteten bzw. verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder

Verbindung zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für die LGH.

3. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen

seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Für diesen Fall tritt der

Käufer schon jetzt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware

(Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der

entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an die LGH ab.

Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht der

LGH gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nurin Höhe des Betrages, den die LGH dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware

berechnet hat.

4. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein

Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine

Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an die LGH ab. Die

Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer.

5. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an die LGH abgetretenen

Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur

mit schriftlicher Zustimmung der LGH zulässig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug

oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat der

Käufer auf Verlangen der LGH die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu

benachrichtigen, der LGH alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu

übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer der LGH

gegebenenfalls Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.

6. Bei Vorliegen der in Punkt VI.5 Satz 3 genannten Umstände hat der Käufer der

LGH Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und

der LGH eine genaue Aufstellung der Erzeugnisse zu übersenden, diese auszusondern

und nach erfolgtem Rücktritt an die LGH herauszugeben.

7. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung der LGH um

mehr als 20 %, wird die LGH insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des

Käufers freigeben.

8. Der Käufer hat der LGH den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an

die LGH abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und die LGH in jeder

Weise bei der Intervention zu unterstützen.

9. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der

Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und

Lagerung der Produkte gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

10. Für den Fall, dass über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren

eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch

nicht vollständig bezahlt ist, ist die LGH berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

VII Gewährleistung, Rücktritt

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch

Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner

Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des

Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,

insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein

Rücktrittsrecht zu.

3. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen

ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des

Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige

Absendung. Der Besteller hat die volle Beweislast für sämtliche

Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der

Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Rüge.4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter

Erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch

wegen des Mangels zu.

5. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt

die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich

auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,

wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6. Als vereinbarte Beschaffenheit für von uns gelieferte Leuchtmittel gelten die in

unserem Katalog oder sonstigen Produktbeschreibungen, ausgenommen die

Warenverpackungen, angegebenen Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen,

Anpreisungen oder Werbung von uns stellen daneben keine vertragsgemäße

Beschaffenheitsangabe der Waren dar. Die Angabe der mittleren Lebensdauer bedeutet,

dass mindestens 50% der Leuchtmittel einer Verpackungseinheit bei Einhaltung der

Nennspannung, bei üblichem Schaltverhalten und bei üblicher Brenndauer pro Tag die

für einen Leuchtmitteltyp angegebene mittlere Lebensdauer erreichen.

7. Unabhängig von der mittleren Lebensdauer ist die Gewährleistung auf einen

Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung begrenzt. Bei Leuchtmitteln, für die wir in

unserem Katalog oder sonstigen Produktbeschreibungen ausgenommen

Warenverpackung eine längere mittlere Lebensdauer als 12 Monate angeben, gilt diese

als vereinbarte Beschaffenheit, jedoch ist die Gewährleistung für diese Leuchtmittel auf

24 Monate ab Lieferung beschränkt.

8. Erhält der Besteller von uns eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir

lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch

nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage

entgegensteht.

9. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, geben wir dem

Besteller keine Garantien im Rechtssinne.

VIII Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

1. Wird von uns oder dem Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung

unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist

die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Besteller

berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich dieser

Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der

Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen

Betrieb genommen werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die

genannte Grenze in Höhe von 10 v.H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,

soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Punkt III.5, die

wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich

verändern oder auf unseren Bereich erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen

angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht

vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von

diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der

Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann,

wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.IX Datenspeicherung

1. Personenbezogene Daten werden zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen

Geschäftsablaufs per EDV verarbeitet und gespeichert. Im Sinne §§ 33, 34.1 und 43.4

BDSG wird der Besteller hiermit in Kenntnis gesetzt. Eine weitere Benachrichtigung

durch uns erfolgt nicht.

X Vertraulichkeit

1. Dem Käufer ist bewusst, dass alle ihm von der LGH bzw. ihren verbundenen

Unternehmen überlassenen technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten

vertrauliche Informationen von der LGH bzw. ihren verbundenen Unternehmen

darstellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben und darf sie

ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und gemäß dem nach diesen Bedingungen

vorgesehenen Erwerb verwenden.

XI Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen deutschem Recht. Die

Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem

Vertrag zunächst durch Gespräche und Verhandlungen gütlich beizulegen. Alle

Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können einschließlich Wechsel- und

Urkundenprozessen, werden ausschließlich von den Münchener Gerichten in

Deutschland entschieden, mit der Maßgabe, dass die LGH auch berechtigt ist, den

Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Die Anwendung des

Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Das Recht der LGH bzw. des Käufers auf

Unterlassung zu klagen und Rechtschutz durch gerichtliche Verfügungen zu ersuchen

oder Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei

durchzusetzen, wird davon nicht berührt.

XII Vertragsverletzungen und Kündigung

1. Unbeschadet anderer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche kann die LGH

den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung

kündigen oder davon zurücktreten, ohne gegenüber dem Käufer zu haften, wenn:

a) der Käufer eine vertragliche Verpflichtung verletzt;

b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder ein

Sanierungs-, Liquidierungs- oder Auflösungsverfahren eingeleitet wird. Dies gilt

sowohl im Falle eines durch den Käufer selbst eingeleiteten und freiwilligen

Verfahrens als auch im Falle eines Zwangsverfahrens und auch wenn ein Insolvenz-

oder Zwangsverwalter bestellt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des

Käufers vorgenommen wird.

2. Beim Eintreten vorgenannter Umstände sind alle nach diesem Vertrag zu

leistenden Zahlungen sofort fällig.

3. Bei Kündigung, Rücktritt oder Ablauf eines Vertrags bleiben die

Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Dauer des Vertrags hinaus

gelten sollen, weiterhin wirksam.XIII Sonstiges

1. Ist eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder

undurchsetzbar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, eines Gesetzes oder einer

staatlichen Verfügung, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wird

eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen rechtskräftig für unwirksam oder

undurchsetzbar erklärt, entfällt sie als Teil dieser Verkaufsbedingungen. Die übrigen

Bestimmungen bleiben jedoch voll wirksam. Die unwirksame oder undurchsetzbare

Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen

Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

2. Liegt in der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des

Vertragsverhältnisses jedoch eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage, ist

der Vertrag nach § 313 BGB anzupassen.

3. Wird ein Anspruch nicht oder verspätet geltend gemacht, so gilt dies nicht als

Verzicht auf diesen Anspruch. Wird ein Anspruch einmal oder nur teilweise geltend

gemacht, wird die weitere Geltendmachung des Anspruchs oder eines anderen

vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchs nicht dadurch ausgeschlossen.

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Wir verstehen uns nicht nur als Hersteller, sondern als zuverlässiger Partner für langfristige Lichtlösungen –  technisch stark, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert.

Forschung & Innovation

Wir entwickeln innovative, energieeffiziente Elektroniklösungen mit Fokus auf Smart Lighting, und UV – Technologie, wie unsere UV -Master zur Vitamin – D Bildung bei Tieren. Durch enge Partnerschaften mit Forschung und Industrie sichern wir nachhaltige, zukunftsorientierte Produkte mit hoher Praxistauglichkeit.

Zukunftsperspektive

Auch in Zukunft setzen wir auf durchdachte, nachhaltige Lichtlösungen, die höchste technische Standards erfüllen. Unser Ziel ist es, unser Produktsortiment kontinuierlich zu erweitern, energieeffiziente Technologien zu fördern und unsere Kunden mit maßgeschneiderten Lösungen und exzellentem Service zu begleiten – zuverlässig, partnerschaftlich und immer einen Schritt voraus.

KONTAKT

Adresse

Mühlen Straße 10, 85576, Grafing bei München, Deutschland

Email

info@lgh-licht.de

Telefon

(+49) (0) 8092 / 8507940

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